LKW- Grundqualifikation

Regelungen und Voraussetzungen

Wer seinen LKW-Führerschein nach dem 9. September 2009 (Klasse C/C1 und CE/C1E) erwirbt, muss eine Grundqualifikation vorzeigen können.


Dafür gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:

1. Die “normale” Grundqualifikation:
Durch Ablegen der Prüfung bei der IHK ohne jegliche Vorbereitung. Die Grundqualifikation, die den Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis voraussetzt, umfasst eine theoretische Prüfung (240 Minuten) und eine praktische Prüfung (210 Minuten).

2. Die beschleunigte Grundqualifikation:
Mit 140 Stunden (a' 60Min - Vollzeit) Unterricht und dadurch verkürzter Prüfung.
Die beschleunigte Grundqualifikation, setzt die Fahrerlaubnis, sowie das Alter von 18 Lebensjahren des Fahrers voraus. Hier ist eine Schulung von 140 Stunden und nur eine theoretische Prüfung von 90 Minuten zu absolvieren.
(eine abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb wird ebenfalls anerkannt.)


Die Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation sind unter anderem:
- Kinematische Kette
- Sicherheitstechnik
- Sicherheit der Ladung
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und illegale Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Körperliche und geistige Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs und der Marktordnung