Weiterbildungsseminar für BUS-Fahrer

Regelungen und Voraussetzungen 

- Bus-Fahrer unterliegen seit 10.09.2008 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung. 
- Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t - Klasse C1oder C), unabhängig vom Datum des
   Fahrerlaubniserwerbs. 
- 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder BUS-Fahrer 
  innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
- Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von
  mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden. 
- § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach
  dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. 
- Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2008 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse D waren, muss der erste Weiterbildungszyklus
   zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 liegen. 
- Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist.

Die fünf Module sind: 
      1: Kraftfahrzeugtechnik
      2: Markt und Image
      3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
      4: Lenk- und Ruhezeiten, Digitaler Tachograph
      5: Gesund und Sicher - Arbeitsplatz BUS