Weiterbildungsseminar für BUS-Fahrer
Regelungen und Voraussetzungen
- Bus-Fahrer unterliegen seit 10.09.2008 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
- Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t - Klasse C1oder C), unabhängig vom Datum des
Fahrerlaubniserwerbs.
- 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder BUS-Fahrer
innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
- Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von
mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.
- § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach
dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist.
- Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2008 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse D waren, muss der erste Weiterbildungszyklus
zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 liegen.
- Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist.
Die fünf Module sind:
1: Kraftfahrzeugtechnik
2: Markt und Image
3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4: Lenk- und Ruhezeiten, Digitaler Tachograph
5: Gesund und Sicher - Arbeitsplatz BUS